04.08.2014 | 15:15 Uhr
Görlitz (ots) – Am Samstag zogen Bundespolizisten zwei polnische (28, 30) sowie einen belgischen (32) Fahrzeugführer aus dem Verkehr.
Bei der Überprüfung des 28-Jährigen in Görlitz wurden die Beamten auf eine Fahndungsnotiz aufmerksam. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft Bayreuth den Führerschein des Mercedes-Sprinter-Fahrers zur Beschlagnahme ausgeschrieben, weil er den Schein trotz Aufforderung nicht abgegeben hatte.
Der in Frankreich lebende 30-Jährige fuhr auf der Autobahn mit einem französischen Audi A4, obwohl die französischen Behörden dessen französischen Führerschein eingezogen hatten. Er wurde auf dem Rastplatz „An der Neiße“ gestoppt.
Für den 32-jährigen Belgier war die Fahrt an der Autobahnanschlussstelle Görlitz beendet. Er saß hinter dem Lenkrad eines belgischen Daimlers, obwohl er nur im Besitz eines so genannten Lernführerscheins war (der in Deutschland nicht gültig ist)
Am Sonntagnachmittag kam schließlich ein 16-jähriger polnischer Schüler mit einem Peugeot-Motorroller über die Stadtbrücke angefahren. Bei der Kontrolle des Jugendlichen stellte sich heraus, dass auch er keine Fahrerlaubnis besaß. Ihn und seinen Roller holte später die Mutter beim Bundespolizeirevier Görlitz wieder ab.
In allen vier Fällen wurde Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
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