01.08.2014 – betrunkener Bootsführer

01.08.2014 – betrunkener Bootsführer  – LOS

Scharmützelsee

Immer wieder stellen die Beamten der Wasserschutzpolizei bei ihren Kontrollen Bootsführer fest, die den Genuss von Alkohol falsch einschätzen oder sich über die Folgen der Einnahme und des Führens eines Bootes nicht im Klaren sind. Dabei gelten auf dem Wasser die gleichen Regeln wie im öffentlichen Straßenverkehr. Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-,Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.  Das hätte auch ein Bootsführer, der am 31.07.2014 in den Mittagsstunden bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei überprüft wurde, beachten müssen. Die Beamten stellten Alkohol in dessen Atemluft festgestellt. Ein entsprechender Test vor Ort, ergab einen Wert von 1,28 Promille.Anschließend stieg der 39-jährige in das Boot der Wasserschutzpolizei um. Dieses fuhr ihn zum Krankenhaus, wo ihm eine Blutentnahme, mit der er einverstanden war, bevor stand.Die Polizeibeamten nahmen eine Anzeige auf. Die jetzt folgenden Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei.

Quelle: Internetwache Brandenburg