31.07.2014 | 13:30 Uhr
Frankfurt (Oder) (ots) – Insgesamt sieben unerlaubt eingereiste Personen stellten Bundespolizisten am Mittwoch in Frankfurt (Oder) fest.
Ein 30-jähriger Ukrainer und ein 31-jähriger Georgier erschienen gestern gegen 07:10 Uhr im Polizeirevier Halbe Stadt in Frankfurt (Oder) und äußerten dort Asylbegehren. Bundespolizisten übernahmen den Sachverhalt. Dabei bemerkten sie, dass beide Personen einen gültigen Aufenthaltstitel für Polen besaßen und damit in Deutschland keinen Asylanspruch geltend machen können. Die Beamten brachten die beiden Männer zur zentralen Ausländerbehörde nach Eisenhüttenstadt. Von dort soll in Kürze die Zurückschiebung nach Polen erfolgen.
In einem weiteren Fall griff eine Bundespolizeistreife gegen 20:00 Uhr eine vierköpfige Personengruppe im Stadtgebiet der Oderstadt auf. Die zwei Männer (58 und 33 Jahre), eine 27-jährige Frau und ein fünf Jahre alter Junge waren gerade über die Frankfurter Stadtbrücke unerlaubt aus Polen kommend nach Deutschland eingereist. Bei ihnen fanden die Beamten polnische Asylbescheinigungen. Für die vier Georgier führte der Weg ebenfalls zur zentralen Ausländerbehörde nach Eisenhüttenstadt. Auch hier wird die Zurückschiebung nach Polen angestrebt.
Am Abend stellte eine Streife der gemeinsamen deutsch-polnischen Fahndungsgruppe einen 28-jährigen Syrer. Diesen hatten sie gegen 22:15 Uhr im Eurocity 40 zwischen dem polnischen Rzepin und Frankfurt (Oder) kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass der Syrer bei der Ausländerbehörde in Tübingen (Baden-Württemberg) im Februar 2013 einen Asylantrag gestellt hatte. Da dieses Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erteilten die Beamten die Auflage, sich umgehend bei der Tübinger Ausländerbehörde zu melden.
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