BPOL-HH: Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt Haftbefehl -43-jähriger Deutscher kann Geldstrafe nicht aufbringen

31.07.2014 | 06:47 Uhr

Hamburg (ots) – Am späten Nachmittag des 30. Juli 2014 konnte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen Haftbefehl gegen einen 43-jährigen Deutschen vollstrecken.

Bei der Ausreisekontrolle nach London stellten die Bundespolizisten fest, dass der wohnsitzlose Mann seit Oktober 2012 von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde.

Er war im Mai 2012 vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek wegen Erschleichens von Leistungen in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von 900,00 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen rechtskräftig verurteilt worden.

Da der Deutsche nach Eröffnung des Haftbefehls angab, die Geldstrafe nicht aufbringen zu können, wurde er der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt.

Rückfragen bitte an:  Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Hans-Jürgen Hansen Telefon: +49 (0) 40 50027-104 Mobil: +49 (0) 172 427 5608  Fax: +49 (0) 40 5009451 E-Mail: hans-juergen.hansen@polizei.bund.de www.bundespolizei.de 

Quelle: news aktuell / dpa