POL-NOM: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

27.07.2014 | 06:33 Uhr

POL-NOM: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
   

Einbeck (ots) – Einbeck ™

Einbeck, Landesstr. 572

Freitag, 25.07.2014, 21.10 Uhr

Am Freitag Abend fiel einer Funkstreife ein Roller auf, der beim Nachfahren eine Geschwindigkeit von ca. 40 km/h erreichte. Eine Kontrollfahrt eines Kollegen ergab per Tachoanzeige selbige Geschwindigkeit.

Bei der anschließenden Überprüfung der Papiere stellte sich heraus, dass der Roller jedoch nur 25 km/h hätte laufen dürfen, da der Fahrzeugführer, ein 17-jähriger Einbecker, lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist.

Gegen ihn wurde daher ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

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Quelle: news aktuell / dpa