23.07.2014 | 15:54 Uhr
BPOLD PIR: Urteilsverkündigungen im Ermittlungsverfahren ‚Industrie‘
Dresden (ots) – Wie am 23. Juli 2014 durch das Amtsgericht Dresden mitgeteilt wurde, kam es bereits im März 2014 im Ermittlungsverfahren ‚Industrie‘ zu den Urteilsverkündigungen gegen die beiden Hauptbeschuldigten. Das Amtsgericht verurteilte den 57- jährigen Deutschen Wolfgang C. und den 50-jährigen Kroaten Pedrag K. wegen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit dem Verleih von ausländischen Leiharbeitern ohne Genehmigungen in 33 Fällen, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen sowie der Steuerhinterziehung in 21 Fällen. Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle ermittelte mit Unterstützung des Hauptzollamtes Dresden im Zeitraum von November 2009 bis Juli 2010 gegen die genannten Hauptbeschuldigten. Kroatische Staatsangehörige wurden als scheinbar selbständige Limited Gesellschafter über die Firma des K. und C. an verschiedene Auftraggeber-Firmen im Bundesgebiet vermittelt, ohne dabei die dafür gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Es entstand ein Schaden von ca. 250.000 Euro. Zudem verfügten die kroatischen Staatsangehörigen über kein entsprechendes Visum, welches den Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme gestattet hätte. K. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. C. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 10,00 Euro. Darüber hinaus wurde der Verfall eines Geldbetrages von 117.215 Euro erklärt.
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