Ministerium für Inneres und Kommunales [Pressemappe]
Düsseldorf (ots) – Nach der Grundsatzentscheidung des EuGH zur Abschiebungshaft prüft das Land die Konsequenzen für NRW. Die Abschiebungshaft soll im Sinne der durch das Urteil konkretisierten Vorgaben fortentwickelt werden. Im Vordergrund steht … Lesen Sie hier weiter…