POL-D: „Rockerkriminalität“ – Zur Strafbarkeit des öffentlichen Verwendens von Kennzeichen verbotener Vereine, insbesondere der „Hells Angels“ und anderer verbotener Rocker-Gruppierungen

Polizei Düsseldorf [Pressemappe]
Düsseldorf (ots) – Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Die Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins in der Öffentlichkeit wird durch das Vereinsgesetz (VereinsG) unter Strafe gestellt (§ 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 … Lesen Sie hier weiter…

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