12.05.2014 | 14:52 Uhr
BPOLD-B: Richter ordnet zwangsweise Vorführung an
Berlin (ots) – Einem 21-jährigen Berliner verging heute Morgen das Lachen, als er durch Bundespolizisten zwangsweise dem Richter vorgeführt wurde.
Die Beamten überprüften den Kreuzberger gegen 08:40 Uhr auf dem Berliner Hauptbahnhof. Dabei wies sich der Mann mit einer Ladung für das Landgericht Berlin aus. Dort sollte er bereits seit 10 Minuten vorstellig gewesen sein.
Der Mann selbst fand seine Verspätung und den Umstand, dass das Gericht auf ihn wartete anscheinend nicht so schlimm.
Das sah der vorsitzende Richter jedoch ganz anders und ordnete umgehend die zwangsweise Vorführung des Angeklagten an.
Üblicherweise führt das unentschuldigte Fernbleiben von einer Gerichtsverhandlung immerhin zum Erlass eines Haftbefehls.
In der Verhandlung wird über mehrere Straftaten aus 2011 entschieden. Der Angeklagte soll unter anderem auch Polizeibeamte bedroht und beleidigt haben.
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