Archiv für den Monat: April 2014



POL-HRO: 8-Jährige bei Verkehrsunfall verletzt

22.04.2014 | 15:08 Uhr

POL-HRO: 8-Jährige bei Verkehrsunfall verletzt
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Rostock (ots) – Bei einem Verkehrsunfall in der Rostocker Südstadt ist heute ein 8-jähriges Mädchen leicht verletzt worden. Das Kind wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Der Unfall ereignete sich gegen 09:00 Uhr im Südring, in Höhe der Mensa. Als der Fahrer (35) eines Ford Transit aus der Satower Straße kommend nach rechts ins Wohngebiet abbiegen wollte, übersah er das Mädchen, das gerade mit dem Fahrrad die Straße überquerte. Bei dem Zusammenstoß erlitt die 8-Jährige Verletzungen am Bein. Zur weiteren Untersuchung wurde sie umgehend ins Krankenhaus eingeliefert.

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Quelle: news aktuell / dpa

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BPOLD-B: S-Bahn großflächig besprüht – Täter mittels Polizeihubschrauber gefasst

22.04.2014 | 15:00 Uhr

BPOLD-B: S-Bahn großflächig besprüht – Täter mittels Polizeihubschrauber gefasst
   

Berlin-Schöneweide (ots) – Am Ostermontag besprühten acht Personen zwei Waggons einer S-Bahn in Schöneweide großflächig mit Farbe. Zwei der Täter konnten mittels Hubschraubereinsatzes vorläufig festgenommen werden.

Gegen 22:20 Uhr beobachtete ein S-Bahn-Fahrer, wie acht Personen eine S-Bahn besprühten. Sie beschmierten zwei Waggons auf 52 Quadratmeter mit Farbe. Als ein Polizeihubschrauber über ihnen kreiste, flüchteten sie. Der Hubschrauber filmte die Flucht und konnte die Beamten der Polizei Berlin und der Bundespolizei zu zwei Tätern führen. Die Polizisten nahmen die beiden 19-Jährigen im Nahbereich fest. Die übrigen Täter konnten unerkannt entkommen. Bei dem aus Mitte stammenden Täter fanden die Bundespolizisten ein Handy mit Fotos von Graffiti-Schriftzügen und stellten es sicher. Sein Mittäter aus Bayern hatte Spuren der an der S-Bahn angebrachten Farbe auf der Kleidung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden wegen Sachbeschädigung polizeibekannten Männer wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass Graffitischmierereien an fremdem Eigentum Straftaten sind. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten.

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Quelle: news aktuell / dpa