Archiv für den Monat: April 2014



BPOLD-B: Couragierter Fahrgast schreitet gegen Schläger ein- Nun sucht ihn die Bundespolizei

03.04.2014 | 11:07 Uhr

BPOLD-B: Couragierter Fahrgast schreitet gegen Schläger ein-
Nun sucht ihn die Bundespolizei
   

Berlin (ots) – Ein 18-Jähriger attackierte gestern Abend auf dem S-Bahnhof Nöldnerplatz eine junge Frau. Als Polizeibeamte seine Personalien feststellen wollten, leistete er Widerstand. Sein Begleiter griff ebenfalls die Beamten an. Ein Zeuge ging dazwischen. Nach ihm sucht nun die Bundespolizei.

Gegen 21:55 Uhr stieg die 29-Jährige aus einer haltenden S-Bahn. Als der 18-jährige Müncheberger und sein 2 Jahre älterer Freund aus Spandau die Bahn betreten wollten, wurde der Frau ein Bein gestellt. Sie stürzte zu Boden. Nachdem sie wieder aufgestanden war, schlug der Mann ihr ins Gesicht. Das Opfer flüchtete zur S-Bahn-Aufsicht, die die Bundespolizei alarmierte. Als eine Streife kurz darauf die Personalien des Täters feststellen wollte, versuchte er zu flüchten. Die Beamten konnten ihn jedoch festhalten. Nun attackierte er sie mit Schlägen sowie Tritten und beleidigte sie. Die Bundespolizisten brachten ihn zu Boden und fesselten ihn. Er wehrte er sich jedoch weiter gegen die Maßnahme. Sein 20-jähriger Begleiter versuchte ihn zu befreien, indem er die Beamten mehrfach trat. Ein unbekannter Reisender bat ihn, das zu unterlassen und zog ihn von den Beamten weg. Mehrfach hinderte er den 20-Jährigen daran, die Polizistin und ihren Kollegen zu schlagen und zu treten. Als eine weitere Streife vor Ort eintraf, entfernte sich der Zeuge. Eine Atemalkoholmessung bei den wegen Rohheits- und Eigentumsdelikten bekannten Tätern ergab 1,96 und 1,59 Promille. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden sie auf freiem Fuß belassen. Die 29-Jährige erlitt Verletzungen im Gesicht und wurde ins Krankenhaus gebracht. Die Bundespolizistin und ihr Kollege trugen Hämatome am Kopf und Jochbein davon, setzten ihren Dienst aber fort. Die Täter bleiben unverletzt.

Gegen den 18-Jährigen ermittelt die Bundespolizei nun wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Gegen seinen Begleiter wurde eine Strafanzeige wegen Gefangenenbefreiung und Körperverletzung gefertigt. Die Bundespolizei sucht jetzt nach dem unbekannt gebliebenen Fahrgast, der die Beamten unterstützte sowie weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise zur Tat nimmt die Bundespolizeiinspektion Berlin-Ostbahnhof unter der Rufnummer 030 / 297779 – 0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Zudem kann auch die kostenlose Servicenummer der Bundespolizei (0800 / 6 888 000) genutzt werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
– Pressestelle –
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
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E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de



Quelle: news aktuell / dpa

BPOLD-B: Spielende Kinder im Gleisbereich-

03.04.2014 | 11:01 Uhr

BPOLD-B: Spielende Kinder im Gleisbereich-
   

Berlin (ots) – Mehrmals stand gestern Nachmittag der Bahnverkehr still. Der Grund hierfür war, dass sich Personen in den Gleisen aufhielten. Mit Blaulicht und Sirene eilten Bundespolizisten zu den Gefahrenorten. Die Streckenbereiche wurden durch Einsatzkräfte abgesucht. Es kam zu erheblichen Beeinträchtigungen. Viele Züge hatten Verspätung.

Zwischen den Bahnhöfen Bornholmer Straße und Gesundbrunnen griffen Bundespolizisten gegen 17 Uhr zwei Kinder im Alter von 8 und 11 Jahren auf. Sie liefen achtlos in den Bahnanlagen herum und legten Steine auf die Gleise. Ein Zug wurde beim Überrollen der Hindernisse so stark beschädigt, dass er zur Reparatur ausgesetzt werden musste. Verletzt wurde aber zum Glück niemand. Der Zugverkehr musste in dem Streckenabschnitt für 30 Minuten unterbrochen werden. Was die Jungen aus Mitte und Pankow zu diesem Leichtsinn getrieben hat, wollten sie nicht verraten. Der Gefahr waren sie sich offenbar nicht bewusst. Die Beamten übergaben beide an ihre Eltern.

Die Bundespolizei warnt vor dem unberechtigtem Betreten von Bahnanlagen. Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz und ein Verstoß gegen das Betretensverbot ist kein Kavaliersdelikt. Die Gefahren werden nicht nur von Kindern unterschätzt. Die Anhalte- bzw. Bremswege sind je nach Geschwindigkeit sehr lang. Weiterhin ist die Sogwirkung von vorbeifahrenden Zügen nicht zu unterschätzen. Personen die sich bei Durchfahrt des Zuges zu nah am Gleis aufhalten können mitgerissen werden oder das Gleichgewicht verlieren und sich dabei schwere Verletzungen zuführen. Insbesondere beim Auflegen von Steinen können scharfkantige Splitter unkontrolliert herumfliegen und schwere Verletzungen und Sachschäden verursachen. Das Bereiten von Hindernissen stellt in der Regel den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gem. § 315 StGB dar und wird als solches strafrechtlich verfolgt.

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Quelle: news aktuell / dpa