Festnahmen nach gefährlicher Körperverletzung – Lichtenberg

Pressemeldung
Eingabe: 10.04.2014 – 15:35 Uhr
Festnahmen nach gefährlicher Körperverletzung
Lichtenberg

# 0863

Nach intensiven Ermittlungen nahmen Beamte des Polizeilichen Staatsschutzes am 8. und 9. April 2014 zwei Männer wegen des dringenden Verdachts fest, in den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonntags einen Mann angegriffen und schwer verletzt zu haben. Wie berichtet war es am 6. April dieses Jahres gegen 4.40 Uhr auf dem Bahnhof Lichtenberg zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei 27-Jährigen sowie einer 26-jährigen Begleiterin und den beiden Tatverdächtigen gekommen. Im weiteren Verlauf griffen die Männer das Trio körperlich an. Einer der Täter trat und schlug einem der 27-Jährigen derart ins Gesicht, dass dieser schwer verletzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Sein Komplize trat dem zweiten Opfer an den Oberschenkel, ohne dass behandlungsbedürftige Verletzungen entstanden. Die Ermittlungen des Fachkommissariats fokussierten sich auf einen 31- jährigen Berliner und einen 35 Jahre alten Tatverdächtigen aus Mecklenburg-Vorpommern, die von den Opfern und weiteren Zeugen eindeutig wiedererkannt wurden. Der 35 Jahre alte mutmaßliche Angreifer ist der Polizei als rechtsmotivierter Straftäter bekannt. Beide Tatverdächtigen standen zum Tatzeitpunkt offenbar unter erheblichen Alkoholeinfluss. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit der Polizei in Lübeck konnten beide Männer in Berlin bzw. Lübeck festgenommen werden. Die geständigen Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Berlin wieder entlassen.

« Übersicht "Pressemeldungen / Polizeiticker"

Das Layout der Seiten der Berliner Polizei, sämtliche Daten und Grafiken sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen Zustimmung.
Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet.

Quelle: Polizei Berlin