BPOLD-B: Spielende Kinder im Gleisbereich-

03.04.2014 | 11:01 Uhr

BPOLD-B: Spielende Kinder im Gleisbereich-
   

Berlin (ots) – Mehrmals stand gestern Nachmittag der Bahnverkehr still. Der Grund hierfür war, dass sich Personen in den Gleisen aufhielten. Mit Blaulicht und Sirene eilten Bundespolizisten zu den Gefahrenorten. Die Streckenbereiche wurden durch Einsatzkräfte abgesucht. Es kam zu erheblichen Beeinträchtigungen. Viele Züge hatten Verspätung.

Zwischen den Bahnhöfen Bornholmer Straße und Gesundbrunnen griffen Bundespolizisten gegen 17 Uhr zwei Kinder im Alter von 8 und 11 Jahren auf. Sie liefen achtlos in den Bahnanlagen herum und legten Steine auf die Gleise. Ein Zug wurde beim Überrollen der Hindernisse so stark beschädigt, dass er zur Reparatur ausgesetzt werden musste. Verletzt wurde aber zum Glück niemand. Der Zugverkehr musste in dem Streckenabschnitt für 30 Minuten unterbrochen werden. Was die Jungen aus Mitte und Pankow zu diesem Leichtsinn getrieben hat, wollten sie nicht verraten. Der Gefahr waren sie sich offenbar nicht bewusst. Die Beamten übergaben beide an ihre Eltern.

Die Bundespolizei warnt vor dem unberechtigtem Betreten von Bahnanlagen. Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz und ein Verstoß gegen das Betretensverbot ist kein Kavaliersdelikt. Die Gefahren werden nicht nur von Kindern unterschätzt. Die Anhalte- bzw. Bremswege sind je nach Geschwindigkeit sehr lang. Weiterhin ist die Sogwirkung von vorbeifahrenden Zügen nicht zu unterschätzen. Personen die sich bei Durchfahrt des Zuges zu nah am Gleis aufhalten können mitgerissen werden oder das Gleichgewicht verlieren und sich dabei schwere Verletzungen zuführen. Insbesondere beim Auflegen von Steinen können scharfkantige Splitter unkontrolliert herumfliegen und schwere Verletzungen und Sachschäden verursachen. Das Bereiten von Hindernissen stellt in der Regel den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gem. § 315 StGB dar und wird als solches strafrechtlich verfolgt.

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Quelle: news aktuell / dpa