02.04.2014 | 11:54 Uhr
BPOL-HH: Betrunkenes „Schwarzfahrer -Duo“ im ICE-
Vollstreckung Haftbefehl und Gewahrsamnahme durch Hamburger Bundespolizei-
Hamburg (ots) – Betrunkenes „Schwarzfahrer -Duo“ im ICE- Vollstreckung Haftbefehl und Gewahrsamnahme durch Hamburger Bundespolizei-
Am 01.04.2014 stellte eine Zugbegleiterin zwei betrunkene Männer (m.29,44) ohne Fahrschein in einem ICE auf der Fahrt von Berlin nach Hamburg fest. Nach Einfahrt des Zuges im Hamburger Hauptbahnhof wurde die Bundespolizei gegen 18.00 Uhr zur Feststellung der Personalien angefordert. Die Überprüfung der Personaldaten ergab bei einem „Fahrgast“ (m.29) eine Ausschreibung zur Festnahme.
Der Verurteilte wurde seit Mitte März 2014 mit einem Haftbefehl (Diebstahl) gesucht. Der polnische Staatsangehörige hat noch eine Freiheitsstrafe von 24 Tagen zu verbüßen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille. Bundespolizisten veranlassten die Zuführung des Gesuchten in eine Hamburger Haftanstalt und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren (Erschleichen von Leistungen) ein.
Auch der Mitreisende (44) hatte keinen Fahrschein und war so stark alkoholisiert, dass er seinen Weg nicht mehr eigenständig fortsetzen konnte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,64 Promille. Bundespolizisten nahmen den polnischen Staatsangehörigen in Gewahrsam. Nach Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch eine Ärztin bekam der „Schwarzfahrer“ in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung.
Einen weiteren Mann nahmen Bundespolizisten am 01.04.2014 gegen 23.45 Uhr im Hamburger Hauptbahnhof in Gewahrsam. Der 49 – Jährige war betrunken in einem Schnellrestaurant eingeschlafen. Bundespolizisten weckten den polnischen Staatsangehörigen und stellten fest, dass der Mann offensichtlich seinen Weg nicht mehr eigenständig fortsetzen konnte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,49 Promille. Nach ärztlicher Kontrolle bekam der 49-Jährige in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung.
Bundespolizeiinspektion Hamburg
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Rüdiger Carstens
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