Pressemeldung
Eingabe: 29.03.2014 – 16:10 Uhr
Dumm gelaufen – Raser überholt Videowagen der Polizei
Tempelhof-Schöneberg
# 0763
Der zivile Videowagen der Polizei Berlin war einem Autofahrer gestern Abend offensichtlich zu langsam, so dass er das Polizeifahrzeug mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf dem Berliner Stadtring rechts überholte und nun die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate abgeben wird. Gegen 21.45 Uhr fuhren die Beamten des Verkehrsdienstes mit ihrem Videowagen auf der Autobahn aus Richtung Wilmersdorf kommend nach Neukölln. Mit gemessenen 160 Km/h überholte der Fahrer eines hochmotorisierten „VW“ die Beamten und drosselte kurz darauf die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges auf die erlaubten 80 Km/h. Im Tunnel Innsbrucker Platz ging es mit dem Fahrer jedoch wieder durch, er beschleunigte seinen Wagen unerwartet stark, wechselte in den linken Fahrstreifen und setzte sein Fahrzeug unmittelbar vor einen in gleicher Richtung fahrenden Autofahrer. Er bremste diesen nun mit quietschenden Reifen aus. Dem Ganzen nicht genug, näherte sich kurz darauf ein zweiter Fahrer eines „VW“, der das ganze Geschehen mit einer sogenannten „Actioncam“ aus seinem Auto heraus aufzeichnete. An der Anschlussstelle Tempelhofer Damm verließen die Fahrer die Stadtautobahn, wendeten ihre Fahrzeuge und fuhren kurz darauf wieder auf die Autobahn, um ihre riskanten Fahrmanöver in Richtung Schöneberg fortzusetzen. Am Autobahnkreuz Schöneberg angekommen, nutzten die Fahrer eine scharfe Kurve zum Sachendamm hin, um mit ihren Autos zu „Driften“. Auf dem Sachsendamm gelang es den Polizisten den 25-jährigen „Raser“ anzuhalten und seine Personalien festzustellen. Die Beamten haben gegen ihn ein Strafermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Den jungen Mann erwarten neben dem Fahrverbot ein Bußgeld in Höhe von mindestens 600,- Euro, sowie ein Eintrag von mindestens vier Punkten im Verkehrszentralregister. Der Fahrer mit der Actioncam hingegen konnte flüchten. Er wird demnächst Post von der Bußgeldstelle bekommen, in der ihm der Tatvorwurf eröffnet und ein Bußgeld von 100,- Euro angekündigt wird. Darüber hinaus werden ihm drei Punkte im Register eingetragen.
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