Bundespolizeiinspektion Magdeburg [Pressemappe]
Magdeburg (ots) – Ein Haftbefehl gegen einen 39-Jährigen, erlassen durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, hatte keine lange Gültigkeit. Erstellt wurde er am 26.03.2014 wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem fahrlässigen … Lesen Sie hier weiter…