06.03.2014 | 17:00 Uhr
BPOL-HH: Bundepolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Flughafen Hamburg –
4426,55 Euro oder 220 Tage Haft
Hamburg (ots) – Am Mittag konnte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen Haftbefehl gegen eine 39-jährige Russin vollstrecken.
Bei der Einreise aus St. Petersburg legte die russische Staatsangehörige Ihren Reisepass zur grenzpolizeilichen Kontrolle vor. Schnell stellten die Bundespolizisten fest, dass die Frau seit Anfang Mai 2013 von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde. Im Februar 2010 wurde die 39-Jährige vom Amtsgericht Hamburg-Harburg zu 90 Tagessätzen á 50,00 Euro rechtskräftig verurteilt. Der Vorwurf: Gemeinschaftlicher Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz in zwei Fällen. Als die Beamten der Russin der Haftbefehl eröffneten, konnte die Frau den Gesamtbetrag von 2996,05 Euro unproblematisch zahlen. Im Anschluss konnte die 39-Jährige daher ihre Reise fortsetzen.
Bereits gestern vollstreckten Bundespolizisten am Flughafen Hamburg gleich zwei Haftbefehle gegen einen 44-Jährigen Deutschen.
Gegen Mittag kam der 44-Jährige aus Dubai und legte seinen deutschen Reisepass zur Kontrolle vor. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Hamburg gleich doppelt gesucht wurde. In beiden Fällen wurde dem deutschen Staatsangehörigen das Erschleichen von Leistungen in drei Fällen vorgeworfen. Im ersten Fall wurde der 44-Jährige bereits im Juni 2010 vom Amtsgericht St. Georg zu 60 Tagessätzen á 10,00 Euro rechtskräftig verurteilt. Im zweiten Fall verurteilte den Mann das gleiche Gericht im Dezember 2011 zu 70 Tagessätzen á 10,00 Euro. Insgesamt hatte der 44-Jährige damit inklusive Kosten 1430,50 Euro zu zahlen oder eine Haftstrafe von 130 Tagen zu verbüßen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten zahlte ein Bekannter den Betrag. Insofern konnte der Mann nach Zahlung des Geldbetrages die Bundespolizei am Flughafen Hamburg verlassen.
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