BPOL-HH: Schwerpunktfahndung gegen Taschendiebe im S-Bahnbereich- Sechs Festnahmen durch Zivile Fahndungsgruppe der Hamburger Bundespolizei-

02.03.2014 | 16:41 Uhr

BPOL-HH: Schwerpunktfahndung gegen Taschendiebe im S-Bahnbereich-
Sechs Festnahmen durch Zivile Fahndungsgruppe der Hamburger Bundespolizei-
   

Hamburg (ots) – Schwerpunktfahndung gegen Taschendiebe im S-Bahnbereich- Sechs Festnahmen durch Zivile Fahndungsgruppe der Hamburger Bundespolizei-

Im Rahmen einer zielgerichteten Fahndung gegen Taschendiebe im S-Bahnbereich nahmen Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Hamburg am 01. und 02.03.2014 insgesamt sechs mutmaßliche Taschendiebe im Alter von 16 bis 19 Jahren fest. Ein Beschuldigter (m. 19) wurde der U-Haftanstalt zugeführt. Diebesgut (Handys / EC Karte) im Wert von rund 3200 Euro wurde durch die eingesetzten Zivilfahnder sichergestellt.

Fall 1: Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei entwendete ein Heranwachsender (m.19) einem schlafenden Fahrgast (m. 22) am 01.03.2014 gegen 06.15 Uhr das mitgeführte Handy im Wert von 400 Euro in einer S-Bahn der Linie S 1 zwischen den Stationen Reeperbahn und Hochkamp. Nachdem der Geschädigte aus Hamburg aufwachte bemerkte der 19-Jährige das Fehlen seines IPhones. Dem Geschädigten saß ein junger Mann gegenüber, der umgehend die S-Bahn im Haltepunkt Klein Flottbek verließ. Der Geschädigte begab sich zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Altona und konnte eine gute Täterbeschreibung abgeben. Nach Auswertung der Bahnsteigkameras erkannten Zivilfahnder den mutmaßlichen Täter wieder und konnten den 19-Jährigen nach einer zielgerichteten Fahndung in der S-Bahnstation Wedel festnehmen. Dem Beschuldigten konnten zwei weitere Taschendiebstähle zum Nachteil schlafender Fahrgäste in S-Bahnen aus dem Monat Februar 2014 nachgewiesen werden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass gegen den Beschuldigten sieben weitere Fahndungsnotierungen wegen Diebstahls, räuberischen Diebstahls, besonders schwerer Fall des Diebstahls sowie Bedrohung verschiedener Staatsanwaltschaften bestanden. Auf Anordnung der STA Hamburg wurde der algerische Staatsangehörige der U-Haftanstalt zugeführt. Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten ein entsprechendes Strafverfahren ein.

Fall 2: Am 01.03.2014 zwischen 06.15 Uhr und 06.35 Uhr versuchten zwei mutmaßliche Taschendiebe (m. 17,18) zunächst zwei Frauen durch arbeitsteilige Handlungen in der S-Bahnstation Reeperbahn zu bestehlen. Im weiteren Verlauf entwendete das Diebes -Duo einem Mann beim Einstieg in eine S-Bahn der Linie S 1 das mitgeführte Smartphone aus der Jackentasche. Zivilfahnder der Bundespolizei beobachteten die Tathandlung und nahmen die Beschuldigten beim Ausstieg in der S-Bahnstation Stadthausbrücke vorläufig fest. Drei Handys im Wert von rund 1400 Euro wurden aufgefunden. Gegen die syrischen Staatsangehörigen mit festem Wohnsitz in Deutschland lagen keine Haftgründe vor. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Die Beschuldigten wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Fall 3: Zivilfahnder der Bundespolizei beobachteten am 02.03.2014 gegen 06.00 Uhr einen Taschendiebstahl im Versuch. Zwei syrische Staatsangehörige (m.17,18) versuchten im S-Bahnhaltepunkt Reeperbahn eine Wilhelmsburgerin (w.25) zu bestehlen. An einem Treppenaufgang erfolgte der gezielte Griff in die Handtasche der Geschädigten. Zivilfahnder beobachteten die Tathandlung und nahmen die Beschuldigten vorläufig fest. Diebesgut erlangten die Taschendiebe nicht. Gegen die Beschuldigten leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren ein. Haftgründe lagen nicht vor.

Fall 4: Am 02.03.2014 gegen 09.00 Uhr nahmen Zivilfahnder der Bundespolizei einen mutmaßlichen Taschendieb (m. 16) am S-Bahnsteig im Hamburger Hauptbahnhof vorläufig fest. Der Beschuldigte beobachtete zielgerichtet potentielle Opfer und hielt dabei ein Handy in der Hand. Zivilfahnder überprüften den Jugendlichen; noch während der Überprüfung klingelte das Handy und die Eigentümerin des IPhones meldete sich auf diesem. Der Geschädigten aus Hamburg-Harburg wurde das Handy im Wert von 400 Euro zuvor in einem Tanzlokal entwendet. Der Beschuldigte wurde dem Bundespolizeirevier zugeführt. Bei der Durchsuchung des Jugendlichen wurden in der Unterhose ein weiteres gestohlenes Handy sowie eine EC-Karte sichergestellt. Haftgründe lagen nicht vor; der libysche Staatsangehörige wurde nach Abschluss der bundepolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg: Der Ideenreichtum der Taschendiebe kennt keine Grenzen – Schützen Sie sich vor Taschendiebstahl! Reisende sollten das mitgeführte Gepäck nie unbeaufsichtigt lassen und Bargeld sowie EC-Karten nur in verschlossenen Innentaschen mit sich führen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bundespolizei.de.

Bundespolizeiinspektion Hamburg

Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens@polizei.bund.de
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Quelle: news aktuell / dpa