Kreispolizeibehörde Viersen [Pressemappe]
Kreis Viersen (ots) – Ab 1. März sind schwarze Versicherungskennzeichen Pflicht- das Unterlassen beim Wechsel wird als Fahren ohne Versicherungsschutz geahndet und ist eine Straftat. Wie in jedem Jahr wechselt am Samstag, 01. März, die Farbe der … Lesen Sie hier weiter…