IM-MV: Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig/ Innenminister Caffier: Kein Platz für extreme und rechte Parteien im EU-Parlament

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern [Pressemappe]
Schwerin (ots) – Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig ist und gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt, erklärte Innenminister Lorenz Caffier: … Lesen Sie hier weiter…