29.01.2014 – 14:28
Stuttgart (ots) – Das Innenministerium Baden-Württemberg kommt dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2014 über die Besetzung von 23 Dienstposten im Zuge der Polizeireform nach und verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Daher werden die Beigeladenen mit Ablauf Januar von den ihnen kommissarisch übertragenen Dienstposten des Leiters beziehungsweise stellvertretend Weiterlesen