BPOLD-B: „Knöllchen“ nicht bezahlt – Haftbefehl!

Bundespolizeidirektion Berlin [Pressemappe]
Berlin-Mitte (ots) – Weil er ein "Knöllchen" nicht bezahlt hatte, sollte ein Berliner einen Tag in Erzwingungshaft genommen werden. Das Amtsgericht der Hansestadt Lübeck verurteilte den Neuköllner im Mai 2013 zur Zahlung des Betrages. Grund des … Lesen Sie hier weiter…