Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern [Pressemappe]
Schwerin (ots) – Nach dem Bekanntwerden und unter dem Eindruck der NSU-Morde hatte die Innenministerkonferenz (IMK) auf ihrer Sitzung im Mai 2012 beschlossen, alle ungeklärten – auch versuchten – Tötungsdelikte gemäß §§ 211, 212 StGB zwischen 1990 … Lesen Sie hier weiter…