Kreispolizeibehörde Soest [Pressemappe]
Kreis Soest (ots) – Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M + S-Reifen gefahren werden dürfen. Diese Reifen sind durch das M+S Symbol oder das Bergpiktogramm … Lesen Sie hier weiter…