04.02.2013 – 11:21
Hamburg (ots) – Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle der Staatsanwaltschaften
Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits am 11.09.2012 das Ermittlungsverfahren gegen die Bürgerschaftsabgeordnete Martina Kaesbach wegen des Vorwurfs der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht eingestellt hatte, wurde nun am 23.01.2013 auch das Verfahren gegen fünf weitere Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Wandsbek eingestellt.
Den Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Steilshoop war durch eine Strafanzeige vorgeworfen worden, trotz der Kenntnis über Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch eines neunjährigen Mädchens nicht in angemessener Weise reagiert zu haben.
Die Auswertung der beim Allgemeinen Sozialen Dienst Steilshoop und beim Jugendamt Wandsbek sichergestellten Unterlagen hat keine Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln ergeben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen lagen den Verantwortlichen des ASD erst im Juni 2011 konkrete Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor. Hierauf ist umgehend reagiert und das Kind in eine Pflegefamilie gegeben worden.
§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hamburg, 04.02.2013
Oberstaatsanwältin Nana Frombach
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